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Ärztliche Verordnung für den Transport

Glossar · Kosten und Versicherung · auch: Transportverordnung, ärztliches Zeugnis für den Transport, Transportattest

Kurz erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Die ärztliche Verordnung für den Transport ist eine schriftliche Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes, dass ein Patiententransport medizinisch notwendig ist und eine andere Beförderung nicht zumutbar wäre. Sie ist in der Schweiz in der Regel die Voraussetzung dafür, dass sich die Krankenkasse an den Transportkosten beteiligt.

Auch genannt: Transportverordnung · ärztliches Zeugnis für den Transport · Transportattest · ärztliche Transportanordnung

Was in einer Transportverordnung steht

Eine Verordnung hält fest, wer transportiert wird, wohin und warum. Wichtig ist vor allem die Begründung: Der Arzt bestätigt, dass die Person wegen ihres Gesundheitszustands weder mit dem öffentlichen Verkehr noch im Privatauto fahren kann — etwa weil sie nicht sitzen darf, im Rollstuhl sitzt, nach einer Operation geschwächt ist oder unterwegs Begleitung braucht.

Häufig wird auch die Transportart vermerkt, also liegend, im Rollstuhl oder sitzend. Bei wiederkehrenden Fahrten, zum Beispiel zur Dialyse oder Strahlentherapie, kann eine Verordnung für eine ganze Behandlungsserie ausgestellt werden. Das erspart Patientinnen und Patienten, für jede Fahrt erneut ein Papier zu besorgen.

Warum die Verordnung über die Kosten entscheidet

Die Grundversicherung übernimmt nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 26) 50 Prozent der Kosten eines medizinisch notwendigen Transports, höchstens 500 Franken pro Kalenderjahr. «Medizinisch notwendig» muss belegt sein — und genau das leistet die ärztliche Verordnung. Fehlt sie, lehnt die Krankenkasse die Beteiligung in vielen Fällen ab.

Auch Zusatzversicherungen verlangen meist eine Verordnung, bevor sie über den Anteil der Grundversicherung hinaus zahlen. Wer den Transport ohne Verordnung bestellt, kann das selbstverständlich tun, trägt die Kosten dann aber selbst.

Eine Verordnung bedeutet nicht, dass der Transport gratis ist. Sie öffnet nur den Weg zur Kostenbeteiligung der Krankenkasse — mit der Obergrenze von 500 Franken pro Jahr sowie Franchise und Selbstbehalt. Ebenso wenig ersetzt sie bei einem Notfall den Anruf bei der 144: Ein Patiententransport fährt nur Patienten in stabiler Verfassung.

Wer die Verordnung ausstellt und wann man sie holt

Ausstellen darf sie der behandelnde Arzt: die Hausärztin, die Spezialistin oder bei einem Spitalaustritt das Spital selbst. Am einfachsten ist es, die Verordnung gleich beim Vereinbaren des Termins zu verlangen — also nicht erst, wenn die Rechnung kommt. Viele Spitäler in Basel stellen sie beim Austritt automatisch aus, wenn sie den Transport selbst organisieren.

Bewahren Sie die Verordnung zusammen mit der Transportrechnung auf und reichen Sie beides gemeinsam bei der Krankenkasse ein. Bei Mobimed erhalten Sie eine Rechnung, die sich für die Einreichung eignet; ob und wie viel die Kasse übernimmt, entscheidet allein Ihre Versicherung.

Verordnung und Bestellung: wer was erledigt

Viele Angehörige fragen sich, ob sie zuerst den Transport oder zuerst die Verordnung organisieren sollen. Die Reihenfolge ist einfach: Erst klären Sie mit der Ärztin, ob der Transport medizinisch begründet ist, dann bestellen Sie ihn. Die Verordnung muss beim Transportunternehmen nicht vorliegen, damit die Fahrt stattfinden kann — sie wird für die Abrechnung mit der Krankenkasse gebraucht.

Geben Sie bei der Bestellung trotzdem an, ob eine Verordnung vorhanden ist und welche Transportart darin steht. So passt die Fahrt zur Begründung: Wer laut Verordnung liegend fahren muss, sollte nicht sitzend befördert werden, sonst kann die Krankenkasse nachfragen. Bei Unklarheiten zur Transportart hilft ein kurzes Gespräch mit dem Personal, das die Fahrt plant.

Aus der Praxis

Ruth braucht Fahrten zur Strahlentherapie

Ruth aus Riehen muss nach einer Krebsoperation fünf Wochen lang täglich zur Bestrahlung ins Spital nach Basel. Autofahren darf sie nicht, und das Tram ist ihr nach der Behandlung zu anstrengend. Ihre Onkologin stellt eine Verordnung für die ganze Behandlungsserie aus. Ruth bestellt die Fahrten als Serie und reicht Verordnung und Rechnungen gesammelt bei ihrer Krankenkasse ein.

Übergabe eines Patienten an das Pflegepersonal
Passende Leistungen

Das fahren wir für Sie

Alle Dienstleistungen
Mitarbeiter von Mobimed begleitet einen Patienten im Rollstuhl zum Behandlungstermin

Dialysefahrten

Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.

Mehr erfahren: Dialysefahrten
Mobimed-Mitarbeiter schiebt einen Patienten im Rollstuhl durch die Eingangshalle eines Spitals

Untersuchungsfahrten

Bei Untersuchungsfahrten bringen wir Sie zu Ihrem Termin — etwa zu MRI, CT oder Röntgen, zu einer Chemo- oder Strahlentherapie oder zur Nachkontrolle — und nach dem Termin wieder zurück.

Mehr erfahren: Untersuchungsfahrten
Mobimed-Mitarbeiter schiebt einen Patienten im Rollstuhl zum Fahrzeug

Fahrten zum Arzt

Wir fahren Sie zum Hausarzt, zum Zahnarzt, zur Spezialistin oder in die Physiotherapie und bringen Sie nach dem Termin wieder nach Hause.

Mehr erfahren: Fahrten zum Arzt
Zwei Mitarbeiter von Mobimed schieben eine Patiententrage über die Rampe ins Fahrzeug

Liegendtransport

Beim Liegendtransport wird der Patient auf einer Patientenliege in einem eigens dafür ausgerüsteten Fahrzeug transportiert.

Mehr erfahren: Liegendtransport
Antworten

Häufige Fragen: Ärztliche Verordnung für den Transport

Brauche ich für jeden Patiententransport eine ärztliche Verordnung?

Nein, bestellen können Sie auch ohne. Für eine Beteiligung der Krankenkasse ist die Verordnung aber in der Regel Voraussetzung. Ohne Verordnung tragen Sie die Kosten selbst.

Kann eine Verordnung für mehrere Fahrten gelten?

Ja. Bei wiederkehrenden Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung stellen Ärztinnen und Ärzte oft eine Verordnung für die ganze Serie aus. Fragen Sie am besten direkt beim ersten Termin danach.

Wer stellt die Verordnung bei einem Spitalaustritt aus?

In der Regel das Spital, das Sie entlässt. Wenn die Station den Transport bestellt, kümmert sie sich meist auch um das nötige Dokument.

Auftrag erteilen

Transport bestellen — online, direkt an die Disposition

Auftraggeber, Patient, Termin — ein Formular, das direkt bei unserer Disposition ankommt. Lieber telefonisch? Auch gut.

IVR/IAS Quality Recognition — Approved Medical Transport, Qualitätssiegel für Mobimed Patiententransport
Geprüft, nicht behauptet

Der erste IVR-anerkannte Patiententransport der Nordwestschweiz

Die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen (IVR/IAS) ist keine Selbstauskunft, sondern das Ergebnis einer externen Prüfung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Ausbildung und Abläufen. Mobimed hat sie als erster Patiententransportdienstleister der Nordwestschweiz erhalten — und trägt sie bis heute.

Zertifikat im IVR-Register prüfen
Von Krankenkassen anerkanntUnsere Transporte werden von den Schweizer Krankenversicherern als medizinische Transporte anerkannt.
Spitäler vertrauen unsKantonsspital Baselland Liestal · Bruderholzspital · Spital Laufen · Stiftung Alters- & Pflegeheime Binningen
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