
Liegendtransport
Beim Liegendtransport wird der Patient auf einer Patientenliege in einem eigens dafür ausgerüsteten Fahrzeug transportiert.
Mehr erfahren: Liegendtransport
Glossar · Transportarten · auch: Krankenfahrt, Ambulanzfahrt, Patiententransport
Ein Krankentransport ist die Beförderung einer kranken oder verletzten Person in einem dafür ausgerüsteten Fahrzeug, wenn ihr Zustand eine normale Fahrt nicht zulässt, aber keine Notfallversorgung nötig ist. In der Schweiz wird der Begriff weitgehend gleichbedeutend mit «Patiententransport» verwendet. Die Grundversicherung beteiligt sich bei medizinischer Notwendigkeit mit 50 Prozent, höchstens 500 Franken pro Jahr.
Auch genannt: Krankenfahrt · Ambulanzfahrt · Patiententransport · Krankenbeförderung
Im Gesetz und bei den Krankenkassen ist meist vom «Transport» die Rede, im Alltag sagt man «Krankentransport», Anbieter nennen sich oft «Patiententransport». Gemeint ist in der Schweiz fast immer dasselbe: eine geplante, begleitete Fahrt für jemanden, der krank, verletzt oder in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist und deshalb nicht mit Auto, Taxi oder Tram unterwegs sein kann.
Im Ausland wird teils feiner unterschieden. In Deutschland etwa gilt die «Krankenfahrt» als einfache Fahrt im Taxi oder Mietwagen, der «Krankentransport» als Fahrt mit medizinisch-fachlicher Betreuung. Wer Informationen aus Deutschland liest, sollte deshalb nicht alles eins zu eins auf die Schweiz übertragen — vor allem nicht die Regeln zur Kostenübernahme.
Nötig ist ein Krankentransport, wenn eine andere Beförderung aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist: weil der Patient nicht sitzen darf, im Rollstuhl sitzt, nach einer Behandlung geschwächt ist, beim Gehen stürzen könnte oder unterwegs Unterstützung braucht. Häufige Anlässe sind Spitaleintritt und -austritt, Verlegungen zwischen Spitälern, Fahrten zur Dialyse, zur Strahlentherapie oder in die Rehabilitation.
Ob die Krankenkasse sich beteiligt, hängt genau an dieser Frage der Zumutbarkeit. Deshalb hält die Ärztin oder der Arzt in einer Verordnung fest, warum ein Transport medizinisch notwendig ist.
Ein Krankentransport ist planbar und betrifft Patienten in stabiler Verfassung. Der Rettungsdienst dagegen wird über die Notrufnummer 144 alarmiert, rückt mit Blaulicht aus und versorgt Patienten medizinisch, oft schon vor Ort. Die Krankenkasse behandelt beide unterschiedlich: Bei Rettungen beteiligt sie sich ebenfalls mit 50 Prozent, aber bis zu 5000 Franken pro Jahr.
Wer unsicher ist, ob ein Notfall vorliegt, wählt immer die 144. Ein Krankentransportdienst wie Mobimed leistet keine Notfallversorgung.
Achten Sie auf ausgebildetes Personal, ausgerüstete Fahrzeuge und eine nachprüfbare Qualitätsanerkennung, etwa durch den Interverband für Rettungswesen (IVR). Fragen Sie, ob eine Begleitperson mitfahren darf, ob an der Wohnungstür abgeholt wird und ob der Preis vor der Fahrt genannt wird. Bei Mobimed fährt die Begleitperson kostenlos mit, und die Preisauskunft erhalten Sie unter 0800 670 670 (kostenlos), bevor Sie bestellen.
Peter, 69, aus Allschwil, muss fünf Wochen lang täglich zur Strahlentherapie ins Universitätsspital Basel. Nach den Behandlungen ist er erschöpft und unsicher auf den Beinen. Seine Hausärztin stellt eine Verordnung aus, Mobimed fährt ihn sitzend mit Begleitung hin und zurück. Die Krankenkasse übernimmt die Hälfte der Kosten, bis der Jahreshöchstbetrag von 500 Franken erreicht ist; den Rest deckt seine Zusatzversicherung.

Beim Liegendtransport wird der Patient auf einer Patientenliege in einem eigens dafür ausgerüsteten Fahrzeug transportiert.
Mehr erfahren: Liegendtransport
Der Sitzendtransport ist die richtige Wahl für medizinisch stabile Patienten, die während der Fahrt sitzen können, beim Ein- und Aussteigen aber Unterstützung brauchen.
Mehr erfahren: Sitzendtransport
Bei Untersuchungsfahrten bringen wir Sie zu Ihrem Termin — etwa zu MRI, CT oder Röntgen, zu einer Chemo- oder Strahlentherapie oder zur Nachkontrolle — und nach dem Termin wieder zurück.
Mehr erfahren: Untersuchungsfahrten
Dialysefahrten sind keine einmalige Angelegenheit, sondern Routine: meist dreimal pro Woche, oft über Jahre.
Mehr erfahren: DialysefahrtenDas hängt von Transportart, Distanz und Begleitaufwand ab. Ein Liegendtransport mit zwei Personen kostet mehr als eine sitzende Fahrt. Die Grundversicherung übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die Hälfte, höchstens 500 Franken pro Kalenderjahr.
Für eine Beteiligung der Krankenkasse in der Regel ja. Ohne Verordnung können Sie den Transport trotzdem bestellen und bezahlen ihn dann selbst.
Auftraggeber, Patient, Termin — ein Formular, das direkt bei unserer Disposition ankommt. Lieber telefonisch? Auch gut.

Die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen (IVR/IAS) ist keine Selbstauskunft, sondern das Ergebnis einer externen Prüfung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Ausbildung und Abläufen. Mobimed hat sie als erster Patiententransportdienstleister der Nordwestschweiz erhalten — und trägt sie bis heute.
Zertifikat im IVR-Register prüfen